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1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von Tandemmaster Ingo Wernicke
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ erfolgen
ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB´s) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung.
Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen
entgegensprechende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es
sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich von Tandemmaster
Ingo Wernicke bestätigt. Alle Vereinbarungen und Vertragsänderungen
(auch zusätzliche Absprachen) bedürfen der schriftlichen Genehmigung
durch den Tandemmaster Ingo Wernicke.
2.
Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt bei
Tandemsprüngen mindestens 10 Jahre und ist von der Körpergröße und
der gesamten Verfassung abhängig. Ein Höchstalter gibt es nicht,
solange eine durchschnittlich normale Gesundheit gegeben ist. In
Zweifelsfällen empfehlen wir die Untersuchung und Genehmigung durch
einen Hausarzt oder einen Fliegerarzt, Adressen können Sie von uns
bekommen. Für Tandemsprünge gilt ein Maximalgewicht von 85 kg
Brutto. Der Tandemmaster ist berechtigt vor dem Tandemsprung den
Tandemgast im Zweifelsfall aus Sicherheitsgründen das Gewicht des
Passagiers durch nachwiegen zu kontrollieren. Der Tandemmaster ist
berechtigt vor dem Tandemsprung den Tandemgast im Zweifelsfall aus
Sicherheitsgründen vom Tandemsprung auszuschließen (z.B. geistige
Behinderung,...)
3.
Behinderte
Manches geht, vieles aber auch nicht. Grundsätzlich gilt, dass
die sichere Durchführung des Sprungs oder des Fluges gewährleistet
sein muss. z.B. ist es uns nur selten möglich, Querschnittgelähmte
am Fallschirm mitzunehmen. Anders ist es mit Blinden oder
Taubstummen, die zum Beispiel das Erlebnis eines Tandemsprungs
besonders tief empfinden. Ein fehlender Arm oder ein fehlendes Bein,
ist im Allgemeinen kein Problem (in solchen Fällen besteht bereits
Erfahrung) Auch hier gilt: vorher nachfragen!
4.
Zeitansatz
Rechnen Sie grundsätzlich mit mindestens einem ganzen Tag für Ihren
Sprung. Natürlich wird es in aller Regel nur einen halben Tag, meist
sogar kürzer und nur einige Stunden dauern. Darauf sollten Sie sich
aber nicht verlassen. Nehmen Sie sich deshalb bitte weder davor noch
danach etwas vor, was Ihre oder unsere Flexibilität beeinträchtigen
könnte.
5.
Versicherungen
Die Luftsportgeräte /-Fahrzeuge
unterliegen europäischem bzw. deutschem Luftrecht und sind demnach
wie folgt versichert:
Passagier Tandem - Haftpflicht bis € 600.000.- (Personenschäden Selbst
Fallschirmspringen gilt höchstrichterlich als nicht gefährliche
Sportart (diverse Urteile, z.B. LArbGer Berlin vom 3.7.69, AZ 5 Sa
57/68). Wer sich über die abgeschlossenen Versicherungen hinaus
versichern will, kann dies privat und auf eigene Kosten tun.
6.
Erwerb Gutschein
Sie füllen auf der Internet-Seite
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ das Bestellformular
komplett aus und senden dieses Formular ab. Danach erhalten Sie eine
Bestätigungseite mit allen Infos angezeigt, sowie eine
Bestätigungseite mit einer pdf Datei, mit allen notwendigen Infos
wie Rechnungsnummer, BlZ und der Kontonummer an Ihre angegebene
E-Mail Adresse zugesandt. Nun haben Sie die Möglichkeit den
Rechnungsbetrag in voller Höhe auf das angegebene Konto zu
überweisen. Nach Zahlungseingang auf unserem Konto, in voller Höhe
bekommen Sie den Gutschein in einem neutralen Briefumschlag (mit
meiner privat Adresse) an die angegebene Adresse zugesandt. Der
Gutscheininhaber ruft nunmehr bei dem Info-Telefon 0173/ 4529216
oder 0371/ 6945726 an und stimmt mit seinem Tandemmaster oder mit
dem ihm zugewiesenen Tandemmaster seinen Wunschtermin ab.
7.
Gutschein - Versand
Weil unser Gutschein jederzeit und von jeder Person eingelöst werden
kann, welcher im Besitz des Gutschein ist, ist dieser Gutschein so
gut wie Bargeld. Deshalb gilt: Das Versandrisiko tragen Sie als
Besteller. Wenn der Gutschein nicht ankommen sollte, sagen Sie uns
bitte umgehend Bescheid, damit wir Ihnen gegen Unterzeichnung einer
Verlusterklärung Ersatz ausstellen können. Für den eventuellen
Missbrauch müssen Sie geradestehen (wie bei Lufthansa, wenn Sie das
Flugticket verlieren).
8.
Gültigkeit des Gutscheins
Mit Überweisung des Rechnungsbetrages werden sofort, alle Kosten
(Jahresbeiträge, Jahreshaftpflichtbeiträge, Flugtickets …) von
diesem Betrag beglichen. Es besteht Einigkeit, zwischen den
Vertragsparteien dahingehend, dass der bezeichnende Gewinn, nur und
ausschließlich in der Abschreibung des Fallschirm, sowie der
Begleichung aller aufwenden, Kosten und Fixkosten, die im
Zusammenhang mit den Tandemsprung entstehen bezeichnet werden. Der
Gutschein ist ein begrenzt gültiges Flugticket und ist ab dem Tage
der Überweisung ein Jahr gültig und frei auf andere Personen
übertragbar. Der Gutschein kann nur während
der Sprungsaison etwa Mai - Oktober eingelöst werden. Voraussetzung
ist eine Terminvereinbarung mit dem Tandemmaster Wernicke Ingo. Bei
ausgestellten Geschenktickets/ Gutscheinen reservieren wir Ihnen
eine vertragliche Dienstleistung und halten dafür Personal und
Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus diesem Grunde können
Tandemgutscheine nur begrenzt einlösbar sein. Das Übertragen
auf eine andere Person ist mir unbedingt schriftlich anzuzeigen.
Bitte beachten Sie, dass danach die
Gutscheine unwiderruflich verfallen. Es besteht Einigkeit
darüber, dass Gutscheine oder Geschenktickets im Sinne der Luftfahrt
als Flugticket anzusehen sind. Wir behalten uns vor, etwaige
Preiserhöhungen, auch Preiserhöhungen Dritter (Treibstoff,
Versicherungen, …) oder Rechts oder Gesetzesänderungen mit
finanziellen Mehraufwendungen nachzuberechnen und die höheren Kosten
auf jeden Tandemsprung / Gutschein umzulegen. Ein Umtausch oder ein
Rückrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9. Lieferung
Alle Internet Bestellungen werden schnellstmöglich ausgeliefert. Die
Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die
Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die bestellte Ware
abgesendet ist.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis
zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des
Tandemmasters Ingo Wermicke
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ . Gutscheine, die aufgrund
von Kulanz in dringenden Fällen vor dem Zahlungseingang verschickt
werden werden erst nach Begleichung der Rechnungssumme gültig. Die
Gültigkeit des Gutscheines muss bei strittigen Fragen mittels
Original Überweisungsbeleg der jeweiligen Bank, ein Tandemmaster
Ingo Wernicke vorgelegt werden. Die Rechtsgültigkeit des Gutscheines
zu entscheiden.
11. Termine und Sprung-Ort
Die
Termine und der Sprung-Ort des Tandemsprunges werden von
Tandemmaster Ingo Wernicke
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ festgelegt und sind unter
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/Termine.html im Internet
für den Tandemgast ersichtlich. Der Tandemgast kann sich aus den
Terminen im Internet den für Ihn besten Wunschtermin aussuchen und
muss diesen Termin mit seinen Tandemmaster telefonisch abstimmen.
Grundsätzlich wird nur am Wochenende (Samstag, Sonntag und
Feiertage) gesprungen. Der Haupt-Sprungtag ist der Sonntag. Der
Tandemmaster Ingo Wernicke Ist an Die Termine des veranstaltenden
Vereins gebunden. Der Veranstaltende Verein sichert mindestens alle
2 Wochen ein Sprungwochenende zu. Je nach Situation (z.B.
Wetter,...) kann der Verein Termine absagen und /oder neue
Ausweichtermine ansetzen. Der
Tandemmaster behält sich vor an mehreren Sprungtagen oder
Sprungwochenenden keine Tandemsprünge durchzuführen (z.B. Krankheit,
Urlaub, private Verpflichtungen oder dienstliche Verpflichtungen).
Die Sprungsaison geht etwa von Mai - Oktober Der Sprung-Ort
richtet sich ausschließlich nach der zeitlichen und der örtlichen
Verfügbarkeit des Tandemmasters und ist Deutschlandweit möglich.
Termine werden am Montag jeweils ab genau 19,00 Uhr abends, für das
kommende Wochenende vergeben. Dabei ist zu bedenken, das derjenige
Tandemgast, welcher zuerst anruft um seinen Sprungtermin
abzustimmen, die besten Chancen hat seinen Wunschtermin bestätigt zu
bekommen.
Alle
Termine sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern. Vor
Anreise bitte den Termin und den aktuellen Flugplatz nochmals
telefonisch erfragen 0173/ 4529216! .
Ausweichtermine finden nur statt, wenn in der Vorwoche der
Sprungbetrieb nicht durchgeführt werden konnte (z.B. Wetter)!
12.
Absagen
Zu Absagen, z.B. aufgrund schlechten Wetters, zu geringer Anzahl von
Fallschirmspringern am Flugplatz, Erkrankung des Piloten oder des
Tandemmasters, wegen eines technischen Defekts, aufgrund
Behördlicher Anweisungen (z.B. Flugsicherheit,... ) sind
ausschließlich wir bzw. die durchführenden Luftsportanbieter,
Verein, Sprungschulen, Leistungsträger und Piloten befugt.
Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder
sonstige Kosten. Ausweichtermine werden individuell vereinbart.
13.
Storno
Bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin ist Ihre Absage durch den
Tandemgast Storno und kostenfrei. Wir behalten uns jedoch vor, bei
größeren Gruppen andere Stornofristen festzulegen. Im Stornofall
(auch bei nicht erscheinen zum vereinbarten Termin) durch den
Tandemgast berechnen wir eine Aufwandsendschädigung (z.B.
Fahrtkosten, ...) in Höhe von mindestens 50.- € Gebühr pro Person.
Tandemtickets werden dann ungültig und erst nach Begleichung der
Stornogebühr wieder gültig, etwaige Anzahlungen dürfen wir
verrechnen.
14.
Sprung- / Start- und Abflugplätze - Vorbereitungen und Ablauf vor
Ort
Wir sind aus organisatorischen Gründen berechtigt, für einen
bestimmten Termin einen Ausweichplatz oder Ersatz Tandemmaster
festzulegen. Es besteht seitens des Passagiers oder des
überweisenden Kunden des kein direkter Anspruch auf einem bestimmten
Tandemmaster oder einen bestimmten Sprungplatz.
15.
Allgemeines rund ums Tandemspringen
Bei der Organisation von
Luftsportveranstaltungen ist man auf alle möglichen Vorleistungen
anderer sowie Freigaben und Genehmigungen Dritter angewiesen, die
außerhalb unserer Einflussnahme stehen (z.B. Flugsicherung, Luftamt,
Flugzeughalter, Entscheidungen der Vereine, durchführenden
Luftsportanbieter, Sprungschulen, Leistungsträger,
Flugplatzbetreiber und Piloten,... etc.). Für alle diese und andere
Leistungen (oder Nicht-Leistungen) Dritter können wir nichts und
folglich haften wir dafür auch nicht. Soweit der Tandemmaster Ingo
Wernicke, die Veranstaltungen nicht selber organisiert, sondern an
Veranstaltungen Dritter teilnimmt, besteht Anerkennungspflicht
gegenüber etwaigen AGB´s jener Dritter bzw. der Leistungsträger.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es ist ein Beförderungsvertrag vor dem
Tandemsprung mit Unterschrift abzuschließen, auf dem alle
abgeforderten Informationen wahrheitsgemäß abzugeben sind. Nach dem
Tandemsprung ist der Tandemgast verpflichtet mit Unterschrift zu
bestätigen, wenn er sich wohl fühlt und keine Beeinträchtigungen
erlitten hat. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Auf die
Rechtsverhältnisse zwischen Tandemmaster Ingo Wernicke
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ und Kunden sowie auf die
jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Sollte sich bei
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/
ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei
Preisen eingeschlichen haben, behalten wir uns ein Recht zur
Korrektur vor. Wir werden in einem solchen Fall den Kunden umgehend
nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung über die neuen Angaben
informieren. Der Kunde kann dann entweder den Auftrag nochmals
bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.
17. Transportschäden
Bitte überprüfen Sie jede Sendung sofort auf Vollständigkeit und
Unversehrtheit. Ist das Paket /Brief beschädigt oder mit Klebeband
des Transportunternehmens repariert, reklamieren Sie den Schaden
bitte sofort beim Zusteller und lassen sich diese Reklamation
schriftlich bestätigen. Im Zweifelsfalle verweigern Sie die Annahme
des Paketes /Brief und setzen sich mit uns in Verbindung. Wir sorgen
dann für eine schnellstmögliche Ersatzsendung.
18.
Allgemeines
Trotz intensiver, sorgfältigster Ausbildung, Einsatz modernsten
Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der
Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko; denn nicht
die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied der Kette.
Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein
und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen.
Die eingesetzten Fallschirme sind mit einer Deckungssumme von Euro
0,6 Mio. Halterhaftpflicht versichert. Tandemfallschirme sind
darüber hinaus bei Personenschäden des Passagiers mit einer
Deckungssumme von Euro 165.000,00 versichert. Ansprüche gegenüber
dem Tandemmaster, dem Ausbildungsbetrieb und dessen Personal oder
den Haltern der Absetzflugzeuge, die über o.a. Haftungsgrenzen
hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Es wird die
Möglichkeit geboten, durch Abschluss einer persönlichen Versicherung
weiterführenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Unterbrechung des Sprungbetriebes durch höhere Gewalt (insbesondere
Wetter), technische Mängel an den Absetzflugzeugen, den Fallschirmen
oder sonstigen Ausrüstungen, sowie Anordnungen vorgesetzter Behörden
bzw. sonstiger Gründe, für die der Tandemmaster und seine
beteiligten Personen nicht aufzukommen haben, schließen
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Tandemmaster und den
beteiligten Personen aus. Der Tandemmaster und seine beteiligten
Personen sind bemüht, dass alle Teilnehmer das Kurs- bzw. Sprungziel
erreichen, sie übernehmen jedoch keine Gewähr hierfür. Sie sind
verpflichtet, alle als ungeeignet erscheinenden Teilnehmer
rechtzeitig vor dem jeweiligen Sprungvorhaben auszuschließen. Ebenso
ist auszuschließen, wer sich den Anweisungen des Tandemmaster oder
Piloten widersetzt und gegen die Sprungdisziplin, Luftverkehrs- und
Flugsicherheitsvorschriften verstößt.
19. Datenschutz
Die
Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an unberechtigte Dritte. ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Tandemmaster Ingo Wernicke
gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden
Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der
Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt.
Tandemmaster Ingo Wernicke wird Kundendaten nur zur
Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergeben. Soweit der
Kunde eine Datennutzung für interne Zwecke nicht möchte, ist der
Kunde berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer
entsprechenden Email an info@
spring-aus-dem-flieger.de zu widersprechen.
20. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf vorsätzlich
verursachte Schäden. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
Der Umfang einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
21. Verschiedenes
Ein
Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht,
es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen
nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die
Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung
zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der
unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen
Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit
der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke
aufweist.
22.
Tandemtermine
Bei der Durchführung von Tandemsprüngen
kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu
erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen. In diesem
Fall können Sie kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen.
23.
Gutscheine/ Geschenktickets
Bei ausgestellten Geschenktickets/
Gutscheinen reservieren wir Ihnen eine vertragsgemäße Dienstleistung
und halten dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus
diesem Grunde können Tandem- und Kursgutscheine nur begrenzt (1
Jahr) einlösbar sein.
Grundsätzlich sind unsere Gutscheine 12
Monate gültig, Bitte beachten Sie, dass danach die Gutscheine
unwiderruflich verfallen. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages oder
die Rücknahme von Geschenktickets, egal aus welchem Grund, ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
24. Versicherung
Versicherungen sind wie folgt
abgeschlossen: Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten
Tandemsysteme oder den Tandemmaster. Bei Ihrer privat
abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten Sie sich
beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport mit
eingeschlossen ist.
25.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ http://www.tandemsprung.eu/
http://www.tandem-sachsen.de/
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.
26.
Fremdleistungen
Für die Einhaltung von Fremdleistungen kann seitens des
Tandemmaster Ingo Wernicke
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ keine Gewähr übernommen
werden. Bei einem vertragsmäßig bestellten Video, ist der
Vertragspartner der jeweilige Video /Kameramann, welscher das Video
aufnimmt. Eine Haftung für Videos oder DVD´s durch den Tandemmaster
Ingo Wernicke
http://www.spring-aus-dem-flieger.de/ ist ausgeschlossen. Es
gelten die AGB´s des jeweiligen
Video /Kameramanns.
27.
Haftungsausschluss
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem
Tandemmaster, dem Verein, dem Veranstaltungsbetrieb, der Schule, die
ihm daraus entstehen könnten, dass er anlässlich seiner Betätigung
in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines
Luftfahrzeugs, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit
sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile
erleidet, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen.
Der Teilnehmer oder der Tandemgast haftet für die von ihm
verursachten Schäden, sofern eine Haftung nicht von der
Luftverkehrsgesetzgebung anderweitig festgelegt ist.
Bei Haftungsansprüchen, die durch Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen entstehen sowie bei grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Teilnehmer oder der
Tandemgast in vollem Umfang. Der Selbstbehalt ist in diesem Fall vom
Teilnehmer zu tragen.
Der Teilnehmer verzichtet auf alle
Ansprüche gegenüber dem Tandemmaster Ingo Wernicke oder den
beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung
beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt,
durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem
Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle
oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf Vorsatz
beruhen.
Bei Fremdleistungen bzw. anderen
Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
28.
Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung / Salvatorische Klausel:
Sollte
eine oder mehrere dieser Bedingungen und Paragrafen rechtsunwirksam
sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der
übrigen Bestimmungen und Paragrafen davon unberührt. Ungültige
Bedingungen sollten so umgedeutet werden, dass der damit
beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Sollten Bestimmungen dieser Besonderen Hinweise (Allgemeine
Geschäftsbedingungen) und/oder des Vertrages unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. |